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Förderverein
Gründung: |
Gründungsversammlung am 14.07.1998 |
Sitz des Vereines: |
Dillingen a. d. Donau |
Vorstandschaft: |
1. Vorstand: Gerhard Rieder
2. Vorstand: Angela Kannamüller
Schriftführer: Birgit Seher
Kassierer: Michael Rieder
1. Vorsitzender des geschäftsführenden Vorstandes der Stadtkapelle:
Harald Winter |
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Vereinszweck:
Zweck des Vereins ist die Förderung der Blasmusik. Ziel
des Vereins ist dabei die Förderung und Unterstützung von Projekten
und Vorhaben der Stadtkapelle Dillingen a.d.Donau.
Der Vereinszweck soll durch Mittel erreicht werden, die jeweils der Stadtkapelle
Dillingen a.d.Donau zugute kommen sollen. z.B.:
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Erhebung von Mitgliedsbeiträgen |
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Durchführung von Spendenaktionen |
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Organisation von Mithilfe bei Veranstaltungen der Stadtkapelle
Dillingen a.d.Donau, sowie Vermittlung, Förderung und Unterstützung
sonstiger dem Vereinszweck dienender Projekte und Vorhaben |
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Förderung und Unterstützung des Musikernachwuchses
der Stadtkapelle Dillingen a.d.Donau, einschließlich Jugendaustausch |
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Vermittlung, Förderung, Unterstützung und Durchführung
von kulturellen Begegnungen |
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Finanzielle Unterstützung der Stadtkapelle Dillingen a.d.Donau
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Mitgliedschaft:
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.
Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Erlaubnis der gesetzlichen
Vertreter
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des
Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber
dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der
Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt
werden. |
Beginn und Ende der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand unter Verwendung des
vom Verein vorgeschriebenen Aufnahmeformulars schriftlich beantragt werden.
Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschuss oder
Tod des Mitglieds. Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss
durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres (das
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr) unter Einhaltung einer dreimonatigen
Frist gegenüber dem Vorstand erklärt werden. |
Beitragswesen:
Von allen Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben. Der Beitrag ist
auch dann für ein Jahr zu zahlen, wenn ein Mitglied während
des Jahres austritt, ausgeschlossen wird oder erst während des Geschäftsjahres
eintritt.
Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Kalenderjahres, bis spätesten
15.03. des Jahres zu entrichten. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
Der Mitgliedsbeitrag je Mitglied beträgt 13,00 EUR pro Jahr.
Wollen aus einer Familie mehrere Angehörige dem Verein beitreten,
ist eine Beitragsstaffelung eingeführt worden, d.h.
- bei 2 Familienangehörigen beträgt der Mitgliedsbeitrag 21,00 EUR pro
Jahr
- bei 3 Familienangehörigen beträgt der Mitgliedsbeitrag 26,00 EUR pro
Jahr
- somit eine Beitragssteigerung je Familienmitglied um 5,00 EUR ab dem
3. Familienmitglied.
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| Aktivitäten:
- Der Förderverein führt regelmäßig Werbeveranstaltungen durch,
- ist beim Kinderfaschingsumzug/buntem Faschingstreiben mit einem Verkaufsstand
dabei und bietet Tee, Kaffee und Krapfen zum Kauf an,
- und hat im Dezember am Christkindlmarkt einen Stand im Schlosshof,
wo Glühwein, Kaffee und Weihnachtstee verkauft werden.
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Beitrittserklärung:
Eine Beitrittserklärung kann hier
sofort ausgedruckt werden. Schicken Sie das ausgefüllte Formular an
den 1. Vorstand des Fördervereins. |
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