Mitglied des Allgäu-Schwäbischen Musikbundes Bezirk 17
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Förderverein

   
  • Vereinszweck
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  • Beitrittswesen
  • Aktivitäten
  • Beitrittserklärung
  • Kontakt
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    Gründung:

    Gründungsversammlung am 14.07.1998

    Sitz des Vereines:

    Dillingen a. d. Donau

    Vorstandschaft:

    1. Vorstand: Gerhard Rieder
    2. Vorstand: Angela Kannamüller
    Schriftführer: Birgit Seher
    Kassierer: Michael Rieder
    1. Vorsitzender des geschäftsführenden Vorstandes der Stadtkapelle: Harald Winter



    Christkindlesmarkt 2004  

    Vereinszweck:

    Zweck des Vereins ist die Förderung der Blasmusik. Ziel des Vereins ist dabei die Förderung und Unterstützung von Projekten und Vorhaben der Stadtkapelle Dillingen a.d.Donau.
    Der Vereinszweck soll durch Mittel erreicht werden, die jeweils der Stadtkapelle Dillingen a.d.Donau zugute kommen sollen. z.B.:

     
  • Erhebung von Mitgliedsbeiträgen

     
  • Durchführung von Spendenaktionen

     
  • Organisation von Mithilfe bei Veranstaltungen der Stadtkapelle Dillingen a.d.Donau, sowie Vermittlung, Förderung und Unterstützung sonstiger dem Vereinszweck dienender Projekte und Vorhaben

     
  • Förderung und Unterstützung des Musikernachwuchses der Stadtkapelle Dillingen a.d.Donau, einschließlich Jugendaustausch

     
  • Vermittlung, Förderung, Unterstützung und Durchführung von kulturellen Begegnungen

     
  • Finanzielle Unterstützung der Stadtkapelle Dillingen a.d.Donau



    Mitgliedschaft:

    Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter

    Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden.


    Beginn und Ende der Mitgliedschaft:

    Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand unter Verwendung des vom Verein vorgeschriebenen Aufnahmeformulars schriftlich beantragt werden.

    Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschuss oder Tod des Mitglieds. Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres (das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr) unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gegenüber dem Vorstand erklärt werden.



    Beitragswesen:

    Von allen Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben. Der Beitrag ist auch dann für ein Jahr zu zahlen, wenn ein Mitglied während des Jahres austritt, ausgeschlossen wird oder erst während des Geschäftsjahres eintritt.

    Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Kalenderjahres, bis spätesten 15.03. des Jahres zu entrichten. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

    Der Mitgliedsbeitrag je Mitglied beträgt 13,00 EUR pro Jahr.

    Wollen aus einer Familie mehrere Angehörige dem Verein beitreten, ist eine Beitragsstaffelung eingeführt worden, d.h.

    • bei 2 Familienangehörigen beträgt der Mitgliedsbeitrag 21,00 EUR pro Jahr
    • bei 3 Familienangehörigen beträgt der Mitgliedsbeitrag 26,00 EUR pro Jahr
    • somit eine Beitragssteigerung je Familienmitglied um 5,00 EUR ab dem 3. Familienmitglied.


    Aktivitäten:

    • Der Förderverein führt regelmäßig Werbeveranstaltungen durch,
    • ist beim Kinderfaschingsumzug/buntem Faschingstreiben mit einem Verkaufsstand dabei und bietet Tee, Kaffee und Krapfen zum Kauf an,
    • und hat im Dezember am Christkindlmarkt einen Stand im Schlosshof, wo Glühwein, Kaffee und Weihnachtstee verkauft werden.
     


    Beitrittserklärung:

    Eine Beitrittserklärung kann hier sofort ausgedruckt werden. Schicken Sie das ausgefüllte Formular an den 1. Vorstand des Fördervereins.


    Kontakt:

    Gerhard Rieder
    Böhmerwaldstr. 7
    89407 Dillingen
    Tel.: (09071) 9638
    foerderverein@stadtkapelle-dillingen.de